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Rauchwarnmelder retten Leben!

Jedes Jahr kommen zahlreiche Menschen auf tragische Weise bei einem Wohnungsbrand oder Hausbrand ums Leben.

Über 70 % der Todesopfer sterben nicht durch das eigentliche Feuer sondern durch die Rauchgase die bei einem Brand entstehen.  

Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, in dem Rauchwarnmelder zur Pflicht werden.  

Eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder besteht für Neu- und Umbauten seit Juli 2013. Für Bestandsbauten gilt eine Ãœbergangsfrist der Einbaupflicht bis spätestens 31. Dezember 2014.

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Wir sind ein Elektro - Fachbetrieb und verfügen über eine Fachkraft

für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an

uns unter der Rufnummer 07332/6574 oder

nutzen Sie unser Kontaktformular. 

 

Auszug aus der DIN 14676 Abschnitt 7:

 

  • "Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenz-  nachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmelder verfügen, der alle 5 Jahre zu  aktualisieren ist.“

  • "Es wird empfohlen, Dienstleister mit Fachkräften für Rauchwarn-

        melder für Planung, Einbau und Instandhaltung zu beauftragen.“

Eine Rauchwarnmelderpflicht besteht für folgende Räume

 

Laut den Landesbauordnungen (LBO) gelten folgende Grundsätze:  

 

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, 

 jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben."

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